Auseinandersetzungen im Arbeitsverhältnis sind oft von existentieller Bedeutung. Die drohende Beendigung des Arbeitsvertrages durch Befristung oder Kündigung, aber auch Meinungsverschiedenheiten im laufenden Arbeitsverhältnis – etwa über eine Versetzung oder Abmahnung, finanzielle Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag oder den Wunsch nach Veränderung der Arbeitszeit oder einem beruflichem Aufstieg – haben großen Einfluss auf Ihre persönlichen Lebensumstände.
Wir beraten und vertreten Sie kompetent und verlässlich bei der individuellen, d.h. auf Ihre Bedürfnisse „maßgeschneiderten“ Lösung Ihres Falls und erläutern Ihnen die verschiedenen hierbei in Betracht kommenden Optionen. Aufgrund unserer Spezialisierung haben wir jederzeit den Überblick über die komplexe, sich ständig weiter entwickelnde Materie des Arbeitsrechts. Durch langjährige Tätigkeit verfügen wir zudem über umfangreiche Erfahrung in der außergerichtlichen Konfliktlösung sowie Prozessführung vor den Arbeitsgerichten.
Im Fall einer Kündigung sichern wir Ihnen einen kurzfristigen Beratungstermin zu.
Jedes Arbeitsverhältnis beginnt mit einem Arbeitsvertrag, egal ob dieser mündlich oder schriftlich geschlossen wird. Wir beraten Sie bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages ebenso wie im Zusammenhang mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus einem bereits bestehenden Arbeitsverhältnis. Dazu gehören neben Zahlungsansprüchen wie Lohn und Gehalt, Boni, Urlaubs- und Weihnachtsgeld insbesondere auch Ansprüche auf Urlaub, Teilzeit, Elternzeit sowie Erteilung oder Berichtigung von Arbeitszeugnissen.
Wir prüfen Berechtigung und Umfang Ihrer Ansprüche, machen diese gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend und setzen Ihr Recht im Bedarfsfall prozessual durch.
Egal ob eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt erfolgt, die Kündigung ist eine einschneidende, oft sogar existenzbedrohende Erfahrung für jeden Arbeitnehmer. Wir führen für Sie die Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber und legen die erforderliche Kündigungsschutzklage ein. Dabei ist schnelles Handeln gefragt, denn die Frist für die Klageerhebung ist mit drei Wochen kurz bemessen. Wir beraten Sie vorab und verhandeln - sofern gewünscht - über eine mögliche Beilegung des Streits mit Ihrem Arbeitgeber durch Abschluss eines Vergleichs. Ein solcher Vergleich beinhaltet regelmäßig die Zahlung einer Abfindung und gestaltet die Situation mit einer Reihe weiterer, wichtiger Punkte.
In gerichtlichen Verfahren vertreten wir Ihre Interessen durch alle Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Versetzung bedeutet im Arbeitsrecht die einseitige Änderung der Arbeitsumstände in Bezug auf Ort, Zeit, Umfang oder Inhalt der Arbeit. Dem Weisungsrecht des Arbeitgebers sind hierbei durch Gesetz und Arbeitsvertrag Grenzen gesetzt. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Arbeitgeber berechtigt ist, überhaupt eine einseitige Änderung Ihrer Arbeitsbedingungen durchzusetzen oder es sich um eine Änderung des Arbeitsvertrages handelt, die jedenfalls nicht ohne Ihre Zustimmung umgesetzt werden kann.
Wir beraten Sie und stimmen gemeinsam mit Ihnen ab, ob und welches Vorgehen angezeigt ist. Im Falle einer streitigen Auseinandersetzung vertreten wir Sie vor Gericht.
„Ich habe eine Abmahnung erhalten. Was soll ich tun?“ Eine Abmahnung ist zunächst nur eine Verwarnung. Allerdings dient sie grundsätzlich der Vorbereitung einer Kündigung für den Fall, dass sich das mit der Abmahnung beanstandete Verhalten wiederholt. Wichtig ist es, jetzt erst einmal die Ruhe zu bewahren und sich kompetenten Rechtsrat einzuholen.
Wir besprechen mit Ihnen, ob und wie Sie auf die Abmahnung reagieren können.
Statt einer Kündigung bieten viele Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrages an. Aus Sicht des Arbeitgebers geschieht dies aus gutem Grund, denn die rechtlichen Hürden für die Wirksamkeit einer Kündigung sind hoch. Für den Arbeitnehmer kann die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages allerdings mit einschneidenden Konsequenzen verbunden sein, da er hierdurch an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mitwirkt. Die Korrektur einer eventuell vorschnellen Entscheidung oder Nachverhandlungen von schlechten Bedingungen sind dann nur noch in Ausnahmefällen möglich. Sollte der Arbeitnehmer auf den Bezug von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit angewiesen sein, drohen ihm erhebliche Einbußen. Vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages gibt es daher viel zu bedenken:
In dieser Situation beraten wir Sie zu den Hintergründen und Gestaltungsmöglichkeiten der Vereinbarung. Auf Wunsch übernehmen wir die Verhandlungsführung mit Ihrem Arbeitgeber, um das für Sie persönlich optimale Ergebnis zu erzielen.
Im Jahr 2017 waren 3,15 Mio. Arbeitnehmer in Deutschland auf Basis eines befristeten Arbeitsvertrages beschäftigt – so viele wie noch nie. Etwa die Hälfte der Befristungen erfolgte ohne sachlichen Grund. Befristungen erweisen sich bei näherem Hinsehen allerdings als oft unwirksam, denn die von Gesetz und Rechtsprechung aufgestellten Hürden sind hoch: Der Arbeitgeber muss Form- und Fristvorschriften beachten, in bestimmten Situation ist nur eine Befristung mit Sachgrund möglich. Ist eine Befristung unwirksam, besteht das Arbeitsverhältnis gleichwohl - dann unbefristet - fort. Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit ist allerdings mit drei Wochen ab dem vereinbarten Beendigungstermin kurz bemessen. Holen Sie sich also rechtzeitig kompetenten Rechtsrat ein.
Wir prüfen die Rechtmäßigkeit Ihrer Befristung. Besteht Anspruch auf unbefristete Fortsetzung Ihres Arbeitsverhältnisses, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung dieses Rechts und vertreten Ihr Anliegen auch vor Gericht.
In Mutterschutz und Elternzeit sind Sie nicht nur durch ein spezielles Sonderkündigungsrecht geschützt. In der Elternzeit haben Sie auch Anspruch auf eine befristete Teilzeittätigkeit und es gelten z.B. besondere Regelungen zum Urlaubsanspruch.
Für alle Fragen im Zusammenhang mit Mutterschutz und Elternzeit sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.
„Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?“ – so lautet eine häufig im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gestellte Frage. Einen allgemeinen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es zwar nicht. Trotzdem wird eine große Zahl von Streitigkeiten über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses letztlich durch die Zahlung einer Abfindung gelöst. Für deren Höhe spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle, die arbeitgeberseitig (wenn überhaupt) oft nur im unteren Bereich angesetzt werden. Neben der Abfindung geht es bei Austrittssituationen noch um einiges mehr für eine Gesamtlösung in Ihrem Interesse. Lassen Sie sich dazu beraten.
Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie kompetent und zielorientiert in der Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber oder vor Gericht.
Seit dem Jahr 2001 haben Arbeitnehmer einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Besondere Regelungen gelten für Mitarbeiter in Elternzeit oder Schwerbehinderte. Die Teilzeitbeschäftigung beeinflusst auch Ihre Vergütungs- und sonstigen Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag, wie etwa den Urlaubsanspruch. Natürlich dürfen Sie hier nicht schlechter gestellt sein als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte.
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Prüfung und optimalen Durchsetzung Ihrer Rechte.
Telefon: (0221) 170 93 20 Kontakt